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Die Familiengenossenschaft eG

Metropolregion Rhein-Neckar

Wir sind gerne für Sie da!

Schnuller

Fon: 0621 862506-10
Fax: 0621 862506-20
info@familiengenossenschaft.com
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Öffnungszeiten:
Mo - Fr von  9.00-13.00 Uhr
Do       von 14.00-17.00 Uhr

AGB

Die Familiengenossenschaft e.G. :
Allgemeine Geschäftsbedingung für Teilnehmende an Bildungsmaßnahmen

Anmelden / Zustandekommen des Vertrages:
Teilnehmende können sich persönlich, telefonisch, per Email, per Fax oder Brief im Büro der FG anmelden.
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung des /der Teilnehmenden zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Familiengenossenschaft e.G. (im Weiteren „FG“) zustande. Anmeldungen per Fax, Email und Telefon sind nur verbindlich im Zusammenhang mit der Teilnahme am Lastschriftverfahren. Die Anmeldungen werden von der FG in zeitlicher Reihenfolge angenommen.

Bezahlung:
Die vereinbarte Gebühr ist mit der Anmeldung fällig und kann bei Veranstaltungen, die länger als drei Monate dauern, in Raten bezahlt werden. Barzahlungen werden im Büro der FG entgegengenommen.

Rücktritt vom Vertrag:
Die FG kann vom Vertrag zurücktreten
– wenn die ausgeschriebene MindestTeilnehmer/innenzahl nicht erreicht wird
– wenn der von der FG verpflichtete Dozent/die Dozentin aus Gründen, die nicht im Risikobereich der FG liegen, ausfällt.
Der / die Teilnehmende kann bei Veranstaltungen mit 7 oder mehr Terminen bis zum Tag vor dem 2. Unterrichtstermin durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
Bei Veranstaltungen, die an weniger als 7 Tagen stattfinden, ist ein Rücktritt nach dem Anmeldeschluss nur möglich, wenn von dem / der Teilnehmenden eine Ersatzperson gestellt wird.
Bei allen Bildungsmaßnahmen, die länger als zwei Jahre dauern, ist eine Kündigung nur zum Ablauf des zweiten Jahres mit einer Frist von drei Monaten möglich, danach verlängert sich der Vertrag um je ein Jahr, wenn nicht jeweils mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird.
Teilnehmende, die nach SGB II oder III arbeitssuchend gemeldet sind, können fristlos kündigen, wenn eine weine weitere Teilnahme eine vertraglich vereinbarte Arbeitsaufnahme verhindern würde.

Prüfungen, Bescheinigungen:
Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung zu und Ableistung einer Prüfung.

Urheberschutz:
Bild- und Tonaufzeichnungen (z.B. Fotografieren / Video- oder Tonaufnahmen) und in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der FG auf keine Weise vervielfältigt werden.

Haftung:
Die Haftung der FG für Schäden jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle begrenzt, in denen der FG Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
Achten Sie bitte auf Ihre Garderobe. Fundsachen werden von der FG für 3 Wochen aufgehoben. Spätere Nachfragen sind an das Fundbüro zu richten.

Leistungsumfang, Schriftform:
Der Umfang der Leistungen der FG ergibt sich aus der Kursbeschreibung. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Dozenten sind zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt, Änderungen jeder Art bedürfen der Schriftform.

Zu den Prospekten: Anregungen erbeten. Keine Haftung bei Druckfehlern.